– Das Fahrzeug darf lediglich zum Zweck des Personentransport genutzt werden.
– Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert mit unbegrenzter Deckungssumme bei Sachschäden. Bei Personenschäden beträgt die Haftpflichtversicherungssumme maximal 7,5 Mio. € pro Person.
– Zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung. Weiterhin ist das Fahrzeug durch einen Euro-Schutzbrief abgesichert.
– Bei Unfällen ist immer die Polizei hinzuzuholen. Außerdem ist der Verleiher (siehe Vereinbarung) umgehend zu benachrichtigen. Bei Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstanden sind, ist der Selbstkostenbeteiligungsanteil 1.000,- Euro durch den*die Entleiher*in zu tragen.
– Bei selbstverschuldeten Unfällen erhebt der Verleiher je Schadensfall in der Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung eine Bearbeitungsgebühr von je 150,- Euro.
-Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an den o.g. vereinbarten Tagen und nur in den Zeiträumen von 10:00 – 15:00 Uhr. Anderweitige Abhol- und Rückgabezeiten sind zwingend vorher abzusprechen.
-Der Wagen wird vollgetankt (Diesel-Kraftstoff) übergeben und ist ebenso zurückzugeben. Anderenfalls werden die Kraftstoffkosten zzgl. einer Tankkostenpauschale von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.
– Mit dem Wagen dürfen incl. Fahrer*in maximal 9 Personen transportiert werden. Das zulässige Gesamtgewicht muss beachtet werden (siehe Fahrzeugschein).
– Der Wagen verfügt über eine Anhängerkupplung. An dieser Kupplung dürfen nur Anhänger angekuppelt werden, die die Last von 750 kg (bei einem ungebremsten Anhänger) oder von 1.650 kg (bei einem gebremsten Anhänger) nicht überschreiten. Für die Nutzung der Anhängerkupplung übernimmt der Verleiher keine Haftung.
-Beschädigungen sind bei der Rückgabe unaufgefordert dem Verleiher zu benennen und vom*von der Entleiher*in zu tragen.
– Das Fahrzeug ist vom*von der Entleiher*in bei der Rückgabe sauber zu übergeben. Sollten bei der Rückgabe des Fahrzeugs Verschmutzungen im Innenraum oder übermäßige Verschmutzungen im Außenbereich festgestellt werden, werden die Reinigungskosten zzgl. einer Reinigungskostenpauschale von 25,00 Euro vom Verleiher in Rechnung gestellt.
– Die Ausleihkonditionen sind wie folgt:
– 89,00 Euro pro Tag inklusive 500 Freikilometer pro Tag
– Mehrkilometer mit 0,45 Euro je km.
– ggf. zzgl. Pauschale von 25,- € für die Fahrzeugreinigung
– ggf. zzgl. Pauschale von 25,- € für das Tanken
– Kraftstoff- und Waschstraßenkosten, wie angefallen (Beleghafter Nachweis durch den Verleiher).
-Die Ausfallgebühr bei Nichtverleih beträgt 39,- € pro vereinbartem Tag.
-Ausfallgebührenfreie Abmeldung bei Ausleihzeiten von
1 Tag bis 3 Tage => 4 Wochen vorher (schriftlich)
4 Tage bis 7 Tage => 8 Wochen vorher (schriftlich)
ab 8 Tage => 12 Wochen vorher (schriftlich)
– Der Betrag ist bei Barzahlung sofort bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu entrichten oder bei Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf untenstehendes Konto.
– Der Verleiher haftet nicht für die Folgen bei Nichtübergabe des Busses an den*die Mieter*in aus Gründen, die der Verleiher nicht zu vertreten hat (Beispiele: Der*die Vormieter*in gibt den Bus nicht rechtzeitig zurück, Werkstattaufenthalt durch Defekt oder Beseitigung von Unfallfolgen).
– Der*die Entleiher*in bzw. der*die Fahrer*in muss beim Abholen des Fahrzeuges seinen*ihren Führerschein vorlegen. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Der*die Inhaber*in des vorgelegten Führerscheins ist für die Nutzungsdauer gegenüber dem Verleiher allein verantwortlich. Untervermietung ist nicht zulässig.
– Änderungen dieser Ausleihbedingungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des Fördervereins der KjG im Bistum Aachen e. V. (Verleiher).