Fördertopf

Ziel: Unterstützung von kleinen Pfarrgemeinschaften bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen zur Mitgliedergewinnung durch Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von bis zu 150 Euro pro Antrag.


  1. Rahmenbedingungen des Fördertopfs
  • Förderzweck: Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die der Gewinnung neuer Mitglieder dienen (z. B. Infoveranstaltungen, Workshops, Tag der offenen Tür, Schnupperkurse) inkl. Materialanschaffungen
  • Fördersumme: Maximal 150 Euro pro Jahr und Pfarrgemeinschaft
  • Antragsberechtigt: Alle Pfarrgemeinschaften im Diözesanverband Aachen mit bis zu 50 Mitgliedern

2. Antragsstellung

Antragsschritte:

1. Kurzer formloser Antrag (max. 1 Seite) mit:

  • Name der Pfarrgemeinschaft
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme (Datum, Ort, Zielgruppe, geplante Aktivität)
  • Ziel der Maßnahme in Bezug auf Mitgliedergewinnung
  • Kostenaufstellung (z.B. Material, Verpflegung, Raummiete etc.)

2. Frist:
Antragsstellung mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme.

3. Einreichung:
Per E-Mail (vorstand@kjg-foerderverein.de) oder in Papierform an den Fördervereinsvorstand oder eine dafür benannte Ansprechperson.


3. Antragsbewilligung

Verfahren:

  • Der Vorstand prüft die Anträge innerhalb von zwei Wochen nach Eingang mindestens bis einen Tag vor Maßnahmenbeginn. Bei Bedarf wird der Diözesanausschuss nach seiner Einschätzung gefragt.
  • Entscheidung nach den Kriterien:
    • Erfüllung des Förderzwecks (Mitgliedergewinnung)
    • Plausibilität und Umsetzbarkeit der Maßnahme
    • Verfügbarkeit der Mittel im Fördertopf

Bewilligung:
Schriftliche Bestätigung (per E-Mail) mit:

  • Förderzusage und Höhe der bewilligten Summe
  • ggf. Hinweise zur Abrechnung und Mittelverwendung

4. Abrechnung & Nachweis

  • Nach der Maßnahme:
    • Einreichung einer kurzen Abrechnung inkl. Belege (z.B. Quittungen) und einem kurzen Bericht (ca. 1/2 Seite) über die Durchführung und Ergebnisse.
  • Auszahlung:
    • Erfolgt nach Prüfung der Abrechnung innerhalb von zwei Wochen.

5. Hinweise:

  • Keine Doppelförderung aus anderen Vereinsmitteln für dieselbe Maßnahme.
  • Bei besonders erfolgreichen Aktionen (z. B. viele neue Mitglieder) kann der Verein eine zusätzliche Anerkennung vorsehen (z. B. Gutschein o. Ä.).
  • In Einzelfällen kann auf Wunsch auch eine vorzeitige Auszahlung erfolgen.