Ziel: Unterstützung von kleinen Pfarrgemeinschaften bei der Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen zur Mitgliedergewinnung durch Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von bis zu 150 Euro pro Antrag.
- Rahmenbedingungen des Fördertopfs
- Förderzweck: Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die der Gewinnung neuer Mitglieder dienen (z. B. Infoveranstaltungen, Workshops, Tag der offenen Tür, Schnupperkurse) inkl. Materialanschaffungen
- Fördersumme: Maximal 150 Euro pro Jahr und Pfarrgemeinschaft
- Antragsberechtigt: Alle Pfarrgemeinschaften im Diözesanverband Aachen mit bis zu 50 Mitgliedern
2. Antragsstellung
Antragsschritte:
1. Kurzer formloser Antrag (max. 1 Seite) mit:
- Name der Pfarrgemeinschaft
- Beschreibung der geplanten Maßnahme (Datum, Ort, Zielgruppe, geplante Aktivität)
- Ziel der Maßnahme in Bezug auf Mitgliedergewinnung
- Kostenaufstellung (z.B. Material, Verpflegung, Raummiete etc.)
2. Frist:
Antragsstellung mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme.
3. Einreichung:
Per E-Mail (vorstand@kjg-foerderverein.de) oder in Papierform an den Fördervereinsvorstand oder eine dafür benannte Ansprechperson.
3. Antragsbewilligung
Verfahren:
- Der Vorstand prüft die Anträge innerhalb von zwei Wochen nach Eingang mindestens bis einen Tag vor Maßnahmenbeginn. Bei Bedarf wird der Diözesanausschuss nach seiner Einschätzung gefragt.
- Entscheidung nach den Kriterien:
- Erfüllung des Förderzwecks (Mitgliedergewinnung)
- Plausibilität und Umsetzbarkeit der Maßnahme
- Verfügbarkeit der Mittel im Fördertopf
Bewilligung:
Schriftliche Bestätigung (per E-Mail) mit:
- Förderzusage und Höhe der bewilligten Summe
- ggf. Hinweise zur Abrechnung und Mittelverwendung
4. Abrechnung & Nachweis
- Nach der Maßnahme:
- Einreichung einer kurzen Abrechnung inkl. Belege (z.B. Quittungen) und einem kurzen Bericht (ca. 1/2 Seite) über die Durchführung und Ergebnisse.
- Auszahlung:
- Erfolgt nach Prüfung der Abrechnung innerhalb von zwei Wochen.
5. Hinweise:
- Keine Doppelförderung aus anderen Vereinsmitteln für dieselbe Maßnahme.
- Bei besonders erfolgreichen Aktionen (z. B. viele neue Mitglieder) kann der Verein eine zusätzliche Anerkennung vorsehen (z. B. Gutschein o. Ä.).
- In Einzelfällen kann auf Wunsch auch eine vorzeitige Auszahlung erfolgen.